Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs-, Schulungs-, Seminar-, Langzeitkurs-, Weiterbild-ungs-, Inhouse- und ähnliche Verträge (im Folgenden: Kursvertrag) zwischen der Pädagogischen Akademie Elisabethenstift gemeinnützige GmbH, afw - Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung (Veranstalter) und dem Kunden bzw. Kursteilnehmer. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vertragliche Leistungen vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Kunde bzw. Kursteilnehmer sind in dem Kursvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und zu diesen Bestimmungen bestehen nicht, es sei denn sie sind mit dem Veranstalter schriftlich vereinbart.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen Veranstalter und Kunde bzw. Kursteilnehmer, die die Teilnahme und Durchführung an bzw. von Kursen, Schulungen, Langzeitkursen, Weiterbildungs-, Inhouse- und sonstigen Lehrveranstaltungen zum Inhalt haben.
(4) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.
§ 2 Angebot – Anmeldung – Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für die Informationen des Veranstalters auf der Webseite des Veranstalters zu Inhalt, Zeit, Ort, Leitung, Durchführung und Laufzeit der angebotenen Kurse. Die Angebote des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot nach Maßgabe des § 145 BGB dar.
(2) Anmeldungen des Kunden bzw. Kursteilnehmers sind als Angebot nach § 145 BGB verbindlich. Der Kunde bzw. Kursteilnehmer sollte sich bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn anmelden. Die Anmeldungen zu den Kursen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Der Kunde bzw. Kursteilnehmer kann sich unmittelbar über das Online-Portal des Veranstalters auf dessen Webseite www.elisabethenstift.de zu dem jeweiligen Kurs anmelden. Zudem hält der Veranstalter auf seiner Webseite Anmeldeformulare bereit, die ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an den Veranstalter per Post oder Fax an die oben genannte Adresse bzw. Faxnummer zu senden sind. Anmeldungen sind rechtsverbindlich und verpflichten den Kunden bzw. Kursteilnehmer zur Zahlung der jeweils durch den Veranstalter angegebenen Kursgebühren.
(3) Der Kursvertrag kommt erst nach Eingang der Anmeldung des Kunden bzw. Kursteilnehmers beim Veranstalter zustande. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden oder Kursteilnehmer den Eingang seiner Anmeldung durch Auftragsbestätigung oder Rechnung.
§ 3 Belehrung über Widerrufsrecht
(1) Widerrufsrecht
Der Kunde bzw. Kursteilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Pädagogische Akademie
Elisabethenstift gemeinnützige GmbH
afw - Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung
Stiftstraße 41, 64287 Darmstadt
E-Mail: afw@elisabethenstift.de
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Ist die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen, ist Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde bzw. Kursteilnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.
(3) Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bzw. Kursteilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 4 Rücktritt vor Kursbeginn
(1) Der Kunde bzw. Kursteilnehmer kann von dem Vertrag – unabhängig von seinem Widerrufsrecht – bis zum Beginn des jeweiligen Kurses oder der jeweiligen Veranstaltung zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR und erstattet dem Kunden bzw. Kursteilnehmer im Übrigen die bereits gezahlte Kursgebühr zurück. Erklärt der Kunde bzw. Kursteilnehmer den Rücktritt bis 4 Wochen vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 50 % Kursgebühr verpflichtet; für den Fall bereits erbrachter Zahlung erstattet ihm der Veranstalter die hälftige Kursgebühr zurück. Erfolgt der Rücktritt des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt bleibt der Kunde bzw. Kursteilnehmer zur Entrichtung von 90 % der Kursgebühr verpflichtet.
(2) Die vorgenannten Ansprüche des Veranstalters auf Zahlung der anteiligen Kursgebühr entfallen ganz oder anteilig, wenn und soweit der Kunde bzw. Kursteilnehmer nachweist, dass dem Veranstalter durch den kurzfristigen Rücktritt vor Kursbeginn kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Der Kunde bzw. Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, rechtzeitig bis zum Kursbeginn dem Veranstalter einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt. Der Veranstalter kann bei berechtigtem Interesse den Vertragseintritt des Ersatzteilnehmers ablehnen. Tritt der Ersatzteilnehmer mit Zustimmung des Veranstalters in den Kursvertrag ein, so haften er und der Kursteilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für die fällige Kursgebühr und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die in Absatz (1) genannten anteiligen Vergütungsanspruche des Veranstalters gegen den Kursteilnehmer entfallen bei Vertragseintritt des Dritten.
(4) Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kursteilnehmers zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
§ 5 Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnung
(1) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde bzw. Kursteilnehmer zur Zahlung der anfallenden Kursgebühren der von ihm gewählten Kurse, Schulungen oder sonstigen Veranstaltung. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren sind den Angeboten des Veranstalters zu entnehmen. Die Zahlung der Kursgebühr hat durch Überweisung auf das vom Veranstalter bekannt gegebene Konto zu erfolgen.
(2) Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu zahlen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn, ist die Kursgebühr spätestens bis zum Beginn des Kurses oder der Veranstaltung zu zahlen.
(3) Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Veranstalter die vereinbarte Vergütung nach Abschluss der erbrachten Leistungen in Rechnung, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Die Gesamtkosten eines Langzeitkurses oder der Weiterbildung sind durch den Kursteilnehmer innerhalb der Laufzeit wahlweise in Teil- oder Jahresraten zu zahlen, die der Veranstalter in angemessener Höhe vorab festlegt. Die erste Teil- oder Jahresrate ist ebenfalls spätestens 14 Tage vor Kursbeginn, bei Anmeldung im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor Kursbeginn spätestens bis zum Beginn des Langzeitkurses zu zahlen.
(5) Bei Langzeitkursen behält sich der Veranstalter vor, die Kursgebühr anzupassen. Die Gründe für eine mögliche Anpassung der Kursgebühr liegen ausschließlich in Veränderungen der Finanzierung des Gesamtaufwandes für den Veranstalter, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere die durch Anpassungen der Zuwendungsgeber hervorgerufen werden.
(6) Für den Eintritt und die Folgen eines Zahlungsverzuges des Kunden bzw. Kursteilnehmers gelten die gesetzlichen Regelungen.
(7) Dem Kunden bzw. Kursteilnehmer stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch den Veranstalter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Leistungen des Veranstalters – Änderungsvorbehalte
(1) Das Kursangebot des Veranstalters erfolgt regelmäßig in Gruppen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 15 und 22 Teilnehmern. Aus konzeptionellen Gründen kann die Teilnehmerzahl im Einzelfall den vorgenannten Rahmen um bis zu 3 Teilnehmer über- oder unterschreiten. Ziel des Unterrichtes und der sonstigen (Inhouse-) Veranstaltungen ist es, pädagogische Fachkräfte in ihren fachlichen und persönlichen Kompetenzen fort- und weiterzubilden und Entwicklungsprozesse in Kindertagesstätten zu konzipieren sowie kunden- und passgenaue Angebote der Qualifizierung und Weiterentwicklung des pädagogischen Arbeitsfeldes zu erstellen. In den Kursen wird praxisbezogen, teilnehmer- und zielorientiert gearbeitet. Kern der Unterrichtsveranstaltung stellt die Vermittlung von Fachwissen, die Leitung von Gruppendiskussionen sowie die theoretische und praxisbezogen (Kleingruppen-)Arbeit dar. Gegebenenfalls erforderliches Lehrmaterial einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel wird vom Veranstalter gestellt. Darüber hinaus überwacht der Veranstalter den Lernerfolg, korrigiert von Kursteilnehmer erstellte Praxisaufgaben innerhalb angemessener Zeit und gibt den Teilnehmern am Unterricht diejenigen Anleitungen, die sie erkennbar benötigen.
(2) Änderungen in Person der Dozenten behält sich der Veranstalter im Rahmen seines nach billigem Ermessen auszuübenden Leistungsbestimmungsrechts vor, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden bzw. Kursteilnehmer über die Person des Dozenten getroffen wurde.
(3) Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Kurse zeitlich zu verlegen, inhaltlich zu verändern oder den Standort innerhalb der gleichen Stadt zu verlegen, wenn dies aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich und für den Kunden bzw. Kursteilnehmer zumutbar ist. Organisatorische bzw. wichtige Gründe für Kursänderungen durch den Veranstalter liegen insbesondere darin, dass der nach Planung und Ausschreibung vorgesehene Dozent krankheitsbedingt ausfällt und kein Ersatzdozent rechtzeitig bereitsteht oder die Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern nicht erreicht wird. Die Zumutbarkeit der vorgenannten Kursänderungen setzt insbesondere voraus, dass das Erreichen des im Rahmen der Kurs- und Leistungsbeschreibung benannten Kurszieles nicht gefährdet wird. Der Kursteilnehmer wird über die jeweilige Änderung durch den Veranstalter unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
(4) Sollte eine Kursänderung bei Vorliegen eines organisatorischen oder sonstigen wichtigen Grundes nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes (3) dem Veranstalter nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter die Absage des Kurses vor, über die der Kursteilnehmer unverzüglich und rechtzeitig vor Kursbeginn in Kenntnis gesetzt wird. In diesem Falle werden dem Kursteilnehmer sämtliche bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.
§ 7 Teilnahmebescheidungen und Zertifikate
(1) Der Kursteilnehmer erhält bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebestätigung. Bei mehrteiligen Kursen wird diese Bestätigung nur ausgestellt, wenn der Kunde bzw. Kursteilnehmer dem Veranstalter die Teilnahme an allen Kursabschnitten, gegebenenfalls nach Absprache mit dem Veranstalter den Besuch eines Ersatzkurses nachweist.
(2) Die Vergabe von Zertifikaten ist an Bedingungen gebunden, die in der jeweiligen Ausschreibung des Langzeitkurses oder der Weiterbildungsveranstaltung niedergeschrieben sind. Hierzu gehören unter anderem die vollständige Teilnahme an allen Kursabschnitten einschließlich Supervisionen, das Erstellen von schriftlichen Praxisaufgaben und die Teilnahme am Kolloquium.
(3) Der Veranstalter kann die Ausgabe des Zertifikates verweigern, wenn sich der Kunde bzw. Kursteilnehmer mit der Zahlung eines Teil- bzw. Jahreskursbeitrages im Verzug befindet.
§ 8 Kündigung
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen, da es sich um einen zeitlich befristeten Vertrag mit bestimmter Zweckerreichung nach jeweiligem Kurs oder Veranstaltung handelt. Dies gilt nicht für Langzeitkurse und Weiterbildungsveranstaltung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und länger. In diesem Falle kann der Kursteilnehmer den Vertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Der Veranstalter kann bei Langzeitverträgen innerhalb von 3 Monaten zum Ausbildungshalb-jahresende und Ausbildungsjahresende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein wichtiger Grund, der den Veranstalter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bzw. Kursteilnehmer wiederholt oder einmalig in schwerwiegender Weise gegen Bestimmungen der Hausordnung des Veranstalters verstößt oder den Unterricht bzw. die Lehrveranstaltung nachhaltig stört und dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses gegebenenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde bzw. Kursteilnehmer trotz Mahnung und angemessener Frist zur Leistung seiner Pflicht zur Zahlung der fälligen Kursgebühr nicht nachkommt.
§ 9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet dem Kunden bzw. Kursteilnehmer gegenüber bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Soweit der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Veranstalter haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn er eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die den Inhalt des Vertrages bestimmt und dessen Durchführung erst ermöglicht, ist die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Soweit die Haftung des Veranstalters nach Absatz 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Urheberrechte
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht an allen auf der Webseite www.elisabethenstift.de unter der Rubrik „Fort- und Weiterbildung“ veröffentlichten Inhalten (Bilder, Texten, etc.) vor. Diese dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters durch Dritte verwendet werden.
(2) Der Veranstalter behält sich auch das Recht an den Lehrmaterialien vor, das er im Rahmen der Kurse an Kunden bzw. Kursteilnehmer verteilt. Dem Urheberrecht unterliegen auch vom Veranstalter ausgestellte Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate. Dem Kunden bzw. Kursteilnehmer ist Vervielfältigungen von Lehrmaterial des Veranstalters, insbesondere im Rahmen der Kurse erhaltene Kursunterlagen, Skripte und sonstige zu Lehrzwecken überlassene Dokumente zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch gestattet, hingegen nicht die unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Vervielfältigung und Weitergabe von Lehrmaterial an Dritte.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Veranstalter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden bzw. Kursteilnehmers. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden oder Kursteilnehmers wird der Veranstalter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden oder Kursteilnehmers wird der Veranstalter Daten des Kunden auch nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Kunde bzw. Kursteilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde bzw. Kursteilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, den Kunden bzw. Kursteilnehmer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem wirtschaftlichen Zweck und Interessen der Vertragsparteien entspricht.