Grenzwahrendes Verhalten in Einrichtungen - mehr als §8a
Status: (Kurs abgeschlossen)
Der Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist eine zentrale Aufgabe der pädagogischen Fach- und Leitungskräfte und seit 2012 auch im Bundeskinderschutzgesetz geregelt. Kinder und Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass in der Kita die Rechte der Kinder geachtet werden und sie vor Verletzungen ihrer persönlichen Integrität sicher sind. Eltern sollen ihre Kinder mit einem positiven Gefühl der Kita anvertrauen und die Kinder sollen sich dort sicher fühlen.
Wenn es um den Schutz von Kindern in Einrichtungen geht, wird meist an sexuelle oder gewaltvolle körperliche Übergriffe gedacht. "Versehentliche" Grenzverletzungen im pädagogischen Alltagshandeln bleiben oft unbeachtet. Kinderschutz in der Kita braucht pädagogische Fachkräfte, die ihre Handlungsmuster, ihre Sprache und ihren Umgang mit Nähe, Distanz und persönlichen Grenzen reflektieren.
Durch die Teilnahme
• konnten Sie Ihr Bild vom Kind, Ihren Bildungsauftrag und Interaktionsqualität als pädagogische Fachkraft insbesondere bezüglich des bestehenden Machtverhältnisses reflektieren,
• verfügen Sie über Wissen zu den Rechten des Kindes, zu den Ausdrucksformen von Grenzverletzung, zur Übergriffigkeit im Alltagshandeln und strafrechtlich relevanten Formen von Gewalt,
• handeln Sie sicher im Bewusstsein der eigenen Sprache und des eigenen Umgangs mit Nähe und Distanz,
• kennen Sie präventive Schutzmöglichkeiten vor Grenzverletzungen in der eigenen Kita und in der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern,
• kennen Sie die Handlungsoptionen bei eigenem grenzverletzendem Verhalten und dem anderer.
Theoretische Grundlage:
- Kinderrechte, Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag
Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan:
- BEP: Interaktionsqualität und Ko-Konstruktion, Kooperation und Beteiligung, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern
- BEP-Lupen: Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen des Kindes