Qualitätspauschale nach Hessischem Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Beinahe all unsere pädagogischen Fortbildungsangebote basieren auf den Grundlagen und Prinzipien des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (HBEP). Die Teilnahme an einer dieser Fortbildungen ist eine der Voraussetzungen für die Qualitätspauschale des Hessischem Kinderförderungsgesetz.

Durch die Teilnahme an unseren Fortbildungen, die auf der Grundlage des HBEP konzipiert sind, ist eine der Voraussetzungen zur Beantragung der Qualitätspauschale erfüllt. Unsere Teilnahmebestätigungen und Zertifikate, die wir nach den Kursen und abgeschlossenen Weiterbildungen ausstellen, dienen als Nachweis für die Qualitätspauschale.

Folgende Formate, die auf der Grundlage des HBEP konzipiert sind, bieten wir Ihnen an:

INHOUSEANGEBOTE

Auch die meisten unserer Kurse, die in den Teams vor Ort angeboten werden, basieren auf den Grundsätzen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans. Mehr zu den Inhouse-Angeboten erfahren Sie hier.