Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen des Arbeitszentrums Fort- und Weiterbildung können durch Prämiengutscheine gefördert werden. Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr übernommen. Sie können Ihren Prämiengutschein mit der Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.

Die folgenden, wichtigsten Fördervoraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Prämiengutschein erhalten zu können:

  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig – das gilt auch für Selbständige. Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Einkommensteuergesetz) beträgt maximal 20.000 Euro – bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind befugt, in Deutschland zu arbeiten. Die Veranstaltungsgebühr für die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro betragen.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.bildungspraemie.info.

Überblick über die Fördermöglichkeiten

Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen

Das Land Hessen unterstützt die Umsetzung des HBEP in hessischen Praxiseinrichtungen durch zahlreiche Veranstaltungen, die Bereitstellung von Materialien sowie vor allem mit einem umfassenden und kostenfrei zu besuchenden Fortbildungsprogramm für Leitungskräfte, Fachberatungen und alle Fach- und Lehrkräfte.

Förderung von ergänzenden Sprachfördermaßnahmen im Kindergarten durch das Land Hessen

Das Land Hessen unterstützt die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten für die sprachfördernde Arbeit mit Kindern, die mehrsprachig aufwachsen.