Fachhochschulreife

Sie können die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife bei uns sowohl im Rahmen der Ausbildung zur/zum Sozialassistent/in als auch während der Erzieher/innen-Ausbildung erwerben. Dies bedeutet mit nur wenig zusätzlichem Aufwand eine deutliche Vergrößerung Ihrer beruflichen Möglichkeiten bis hin zum Studium.
Die Fachhochschulreife gliedert sich in einen theoretischen (schulischen) und einen praktischen Teil. Den theoretischen Teil können Sie durch Belegung von Sonderkursen erwerben. Um das Zeugnis der Fachhochschulreife zu erhalten, absolvieren Sie nach der Sozialassistenz- Ausbildung noch eine praktische Ausbildung.
Möchten Sie die Fachhochschulreife parallel zur Erzieherausbildung erwerben, so ist der praktische Teil bereits durch diese Ausbildung abgeleistet. Mehr dazu lesen Sie unter "Anerkennung".

Voraussetzungen:

Um sich parallel zur Sozialassistenzausbildung für die Zusatzkurse zur Fachhochschulreife anzumelden, bringen Sie folgende Voraussetzungen mit:

  • die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
  • ein Zeugnis über die Mittlere Reife (Realschulabschluss).

Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.

Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis nach Abs. 1 noch nicht vor, tritt an die Stelle des Abschlusszeugnisses das letzte Halbjahreszeugnis.

Lehrinhalte Fachhochschulreife

Englisch

Während der Sozialassistenzausbildung besuchen Sie über den gesamten Ausbildungszeitraum einen im Niveau etwas über dem normalen Englisch-Kurs der Ausbildung liegenden Kurs.

Wenn Sie die Fachhochschulreife parallel zur ErzieherInnen-Ausbildung erwerben möchten, müssen Sie keinen zusätzlichen Englisch-Kurs belegen, da hier der Englisch-Unterricht bereits auf FHR-Niveau stattfindet.

Deutsch

Hier findet kein zusätzlicher Kurs statt, der Unterricht für die FHR-Teilnehmer entspricht dem Deutschunterricht (2 Wochenstunden) im Rahmen der Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz.

Mathematik

Es müssen pro Schuljahr drei zusätzliche Wochenstunden Mathematik belegt werden. Diese bestehen aus Unterrichts- und Übungsstunden. Die Unterrichtsstunden (2) finden wöchentlich statt, die Übungsstunden (1) werden zusammengefasst und finden im Block an 10 Mathesamstagen während eines Schuljahres statt.

Prüfungen

Am Endes des zweiten Ausbildungsjahres finden schriftliche Prüfungen statt: in allen drei Fächern im Rahmen der Sozialassistenz-Ausbildung, nur in Mathe im Rahmen der ErzieherInnen- Ausbildung.

Eine mündliche Prüfung wird durchgeführt, wenn sich aus dem Ergebnis der schriftlichen Zusatzprüfung und der Vornote keine eindeutige Endnote ermitteln lässt.

Anerkennung

Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird nach

  1. erfolgreichem Abschluss der Sozialassistent/innen-Ausbildung sowie
  2. bestandener Zusatzprüfung für die FHR und
  3. dem Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit ausgestellt. Diese berufliche Tätigkeit erfolgt erst nach bestandener Zusatzprüfung FHR.

Die berufliche Tätigkeit kann sein:

  • Ein halbjähriges Vollzeit-Praktikum in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung.
  • Die Abschlussprüfung eines anerkannten Ausbildungsberufes (z.B. Erzieher/in).
  • Eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
  • Eine zweijährige berufliche Tätigkeit in einem nicht-sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Arbeitsfeld.

Gebühren

Für den Erwerb des theoretischen Teils Fachhochschulreife in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik ist der Besuch von Sonderkursen erforderlich. Diese Zusatzkurse sind gebührenpflichtig. Die zusätzlichen Kosten für die Zusatzkurse Fachhochschulreife belaufen sich auf 180 € pro Schulhalbjahr (siehe Gebührenordnung FHR).

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