Voraussetzungen Sozialassistenz

Als Voraussetzung für die Ausbildung zum Sozialassistenten/zur Sozialssistentin benötigen Sie einen Mittleren Bildungsabschluss - also das Realschulzeugnis oder die Versetzung in die 11. Klasse des Gymnasiums. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Schule nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich ist. Der Zugang ist nur in Ausnahmefällen auch nach Vollendung des 23. Lebensjahres möglich.

Im Detail bedeutet das:

Zugangsvoraussetzungen laut § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz
 

(1) Die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt voraus:

  • die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
  • ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder
  • ein Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder
  • ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerber/innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen sich einem Auswahlverfahren nach § 5 unterziehen.

(2) Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis nach Abs. 1 noch nicht vor, tritt an die Stelle des Abschlusszeugnisses das letzte Halbjahreszeugnis.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen beglaubigten Nachweis oder ärztliches Gutachten über einen ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern vorweisen müssen.

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten.

Anmeldung

Hier finden Sie alle zur Anmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Fachhochschulreife

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie bei uns die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife im Rahmen der Ausbildung erwerben können.

Gebührenordnung

Hier finden Sie die Gebühren und Kosten der HBFS.