Gebührenordnung

Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

1. Gebühren

Die Schulverwaltungsgebühr beträgt pro Schulhalbjahr 270 Euro und ist jeweils im Voraus zu zahlen.

2. Weitere Kosten

  • Einmaliger Aufnahmebetrag: 99 Euro* 
  • Für Einführungstage und Studienfahrten sowie Bücher und andere Unterrichtsmaterialien, Fahrtkosten bei Exkursionen und Materialkosten entstehen weitere Kosten.
  • Die Zusatzkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz und der Fachschule für Sozialpädagogik sind gebührenpflichtig (360 Euro pro Schuljahr).

3. BaföG

Schüler*innen bzw. deren Eltern können beim zuständigen BaföG-Amt einen Antrag auf Förderung stellen.

4. Fälligkeit/Zahlungsmodalitäten

Die Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten werden in der Rechnung mitgeteilt.

5. Sonstiges

Diese Gebührenordnung ist Teil des Schulvertrags. Bitte beachten Sie, dass diese Gebührenordnung nicht zutreffend für Bildungsgutschein-Empfänger*innen ist.

 

* Der Anmeldebetrag wird ab dem Bewerbungseingang 18.11.2024 fällig

Downloads

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten.

Anmeldung

Hier finden Sie alle zur Anmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Voraussetzungen

Hier finden Sie die detaillierten Voraussetzungen für den Besuch der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz.

Fachhochschulreife

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie bei uns die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife im Rahmen der Ausbildung erwerben können.