Praktikum Erzieher/in
Praktika im 1. und 2. Ausbildungsjahr an der Fachschule
Der Lernort Praxis ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in. Praxisstellen tragen erheblich zum Gelingen der Ausbildung bei. An unserer Fachschule gibt es unterschiedliche Praktika:
- Unterstufe: 6 Wochen Praktikum im Frühjahr (in der Regel Themenfelder: Beobachtung und Institutionsanalyse + Konzeptionsananlyse).
- Oberstufe: 6 Wochen Block-Praktikum im Herbst (Themenfelder: Partizipation, Kinder im Schulkindalter und Jugendalter)
Die Termine und Informationen zu Organisation und Ablauf erhalten Sie zu Beginn eines Schuljahres.
Berufspraktikum/Anerkennungsjahr in der Praxistelle
Nach zwei Jahren vorwiegend theoretischer Ausbildung in der Fachschule mit den genannten Block-Praktika beginnt für die/den angehende/n Erzieher/in die Zeit des Berufspraktikums, in der die Weichen für die zukünftige berufliche Identität und für den weiteren beruflichen Werdegang gestellt werden.
Der Lernort Praxis und der Lernort Schule bilden für das gleiche Ziel aus: das eigenverantwortliche, sozialpädagogisch fachliche Handeln im erzieherischen Beruf. Beide Lernorte erfüllen in diesem Prozess unterschiedliche Aufgaben, die Akzente beider Bereiche sind verschieden.Die Schule ermöglicht durch die Begleitung der Praktika die Reflexion und Analyse von theoretischem Wissen und in der Praxis erfahrenem Handeln mit dem Blick von außen.
In der Praxisstelle erfahren die Studierenden die praktische Umsetzung. Hier erwerben sie ihre pädagogische Handlungsfähigkeit. Sie überprüfen ihr theoretisches Wissen mit dem Blick von innen.
Eine gute Kooperation zwischen dem Lernort Praxis und dem Lernort Schule ist daher unerlässlich für das Gelingen der Ausbildung und für die Ausbildung der erforderlichen Handlungskompetenzen.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Welche Modelle des BP gibt es?
Es gibt folgende Modelle („Klassisches“ und verkürztes BP)
Klassisches BP in Vollzeit von 12 Monaten Umfang, 100% Wochenarbeitszeit*, z.B. Beginn 01.09.2024 bis Ende 31.08.2025, spätestens bis zum Tag der bestandenen Prüfung zur staatlichen Anerkennung.
Klassisches BP in Teilzeit mit (mindestens) 50% -65% der Wochenarbeitszeit: Dauer 24 Monate z.B. Beginn 01.09.2024 bis 31.08.2026
Klassisches BP in Teilzeit mit 66% bis 98% der Wochenarbeitszeit: Dauer 18 Monate, z.B. Beginn 01.09.2024 – 28.02.2026
Verkürztes BP 6 Monate Vollzeit, z.B. Beginn 01.09.2024, Ende 28.02.2025 (bzw. letzter Tag im Februar in einem Schaltjahr), spätestens bis zum Tag der bestandenen Prüfung zur staatlichen Anerkennung.
12 Monate in Teilzeit (verkürztes BP) Teilzeitanteil muss mindestens 50% von 100% der Regelarbeitszeit betragen, z.B. Beginn 01.09.2024 bis Ende 31.08.2025 (12 Monate), spätestens bis zum Tag der bestandenen Prüfung zur staatlichen Anerkennung.
*bezogen auf den vertraglich festgelegten Umgang der Wochenarbeitszeit
Kann man ein BP im Bereich der betreuenden Grundschule machen?
Dies ist teilweise vom Einzelfall abhängig, je nach Modell der betreuenden Grundschule. Grundsätzlich gelten dieselben Vorschriften wie für alle anderen Einsatzfelder auch.
Wer kann bzw. darf anleiten?
Die Praxisanleitung muss mindestens die Hälfte der Zeit mit den Auszubildenden unmittelbar gemeinsam in der Praxis zusammenarbeiten. Sie muss von einer qualifizierten pädagogischen Fachkraft übernommen werden, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat. Eine entsprechende Weiterbildung ist rechtlich nicht verpflichtend in Hessen, ist aber aus Qualitätsgründen seitens der Schule zu befürworten.
Wer ist eine „qualifizierte pädagogische Fachkraft“?
Als qualifizierte pädagogische Fachkraft gelten laut Richtlinie für das Berufspraktikum der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik vom 18. August 2021, Nr. 1 sowie §25b HKJGB:
- staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
- staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,
- staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen grad. und Sozialpädagogen grad.,
- staatlich anerkennte Sozialarbeiterinnen grad. und Sozialarbeiter grad.,
- Diplom-Sozialpädagoginnen und Diplom-Sozialpädagogen (BA),
- Diplom-Sozialpädagoginnen und Diplom-Sozialpädagogen (FH),
- Diplom-Sozialarbeiterinnen und Diplom-Sozialarbeiter (FH),
- Diplom-Heilpädagoginnen und Diplom-Heilpädagogen (FH),
- Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen,
- Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Grundschulen,
- Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Förderschulen,
- Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem Bachelorabschluss nach § 11 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien vom 15. September 2016 (GVBl. S. 162 ) im früh- oder allgemeinpädagogischen sowie sozialpflegerischen Bereich oder auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit,
- Personen mit einer Ausbildung im In- oder Ausland, die das für das Schulwesen oder für das Hochschulwesen zuständige Ministerium als gleichwertig mit der Ausbildung einer der in Nr. 1 bis 12 genannten Fachkräfte anerkannt hat und
- staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Wichtig ist der Antrag auf Genehmigung der Praxisstelle. Diesen finden Sie im Download-Bereich unserer Webseite: Hier klicken
Wie ist der Ablauf muss der Träger bei der Reihenfolge der zu bearbeitenden Unterlagen beachten?
- Die Praxisstelle muss den Antrag auf Genehmigung der Praxisstelle vollständig ausfüllen und an die zukünftigen BP-ler zurückgegeben. Diese geben drei Exemplare in der Schule ab (eins für BP-Koordination, eins für sie selbst, eines für Dozenten des berufsbegleitenden Unterrichts)
- Nach der Genehmigung durch die Schule geht ein Exemplar an die zukünftigen BP-ler zurück.
- Die zukünftigen BP-ler melden an ihre Praxisstelle zurück, dass die Genehmigung vorliegt.
- Der Träger der Praxisstelle fertigt den Praktikant*innenvertrag an und unterschreibt ihn. Wichtiger Hinweis: Die Angaben im Praktikant*innenvertrag über die Dauer des Berufspraktikums sowie die entsprechende Vergütung müssen mit denen des Antrags auf Genehmigung der Praxisstelle übereinstimmen.
- Der Arbeitsvertrag geht an die zukünftigen BP-ler, die ebenfalls unterschreiben und ein Exemplar an die Schule geben.
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