Gebührenordnung

Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Vollzeitausbildung

1. Gebühren

Die Schulverwaltungsgebühr beträgt einschließlich des Berufspraktikums pro Schulhalbjahr 270 € und ist jeweils im Voraus zu zahlen.

2. Weitere Kosten

  • Für Einführungstage und Studienfahrten sowie Bücher und andere Unterrichtsmaterialien, Fahrtkosten bei Exkursionen und Materialkosten entstehen weitere Kosten.
  • Die Zusatzkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz und der Fachschule für Sozialpädagogik sind gebührenpflichtig
    (360 € pro Schuljahr).

3. BaföG/Aufstiegs-BaföG

Schüler*innen/Studierende bzw. deren Eltern können beim zuständigen BaföG-Amt einen Antrag auf Förderung stellen.

4. Fälligkeit/Zahlungsmodalitäten

Die Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten werden in der Rechnung mitgeteilt.

5. Sonstiges

Diese Schulgebühr ist Teil des Schulvertrags. Bitte beachten Sie, dass diese Gebührenordnung nicht zutreffend für Bildungsgutschein-Empfänger*innen ist.

Hinweis: Die Gebührenordnung für die Teilzeit-Ausbildungen finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Ausbildung.

Berufsbegleitende Teilzeit-Ausbildung

Erfahren Sie mehr über unsere vierjährige berufsbegleitende Teilzeit-Ausbildung.

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)

Erfahren Sie mehr über unsere dreijährige praxisintegrierte vergütete Ausbildung.

Anmeldung

Hier finden Sie alle zur Anmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Fachhochschulreife

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie bei uns die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife im Rahmen der Ausbildung erwerben können.

Praktikum

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Praktika Teil der Ausbildung sind.

Auslandspraktikum

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Praktikum im Ausland verbringen können.

Weiterentwicklung nach der Ausbildung

Wie können Sie sich nach Ihrer Ausbildung beruflich weiterentwickeln?