Gebührenordnung
Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Vollzeitausbildung
1. Gebühren
Die Schulverwaltungsgebühr beträgt einschließlich des Berufspraktikums pro Schulhalbjahr 270 € und ist jeweils im Voraus zu zahlen.
2. Weitere Kosten
- Einmaliger Aufnahmebetrag: 99 Euro*
- Für Einführungstage und Studienfahrten sowie Bücher und andere Unterrichtsmaterialien, Fahrtkosten bei Exkursionen und Materialkosten entstehen weitere Kosten.
- Die Zusatzkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz und der Fachschule für Sozialpädagogik sind gebührenpflichtig
(360 € pro Schuljahr).
3. BaföG/Aufstiegs-BaföG
Schüler*innen/Studierende bzw. deren Eltern können beim zuständigen BaföG-Amt einen Antrag auf Förderung stellen.
4. Fälligkeit/Zahlungsmodalitäten
Die Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten werden in der Rechnung mitgeteilt.
5. Sonstiges
Diese Schulgebühr ist Teil des Schulvertrags. Bitte beachten Sie, dass diese Gebührenordnung nicht zutreffend für Bildungsgutschein-Empfänger*innen ist.
Hinweis: Die Gebührenordnung für die Teilzeit-Ausbildungen finden Sie im Download-Bereich.
* Der Anmeldebetrag wird ab dem Bewerbungseingang 18.11.2024 fällig
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Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Ausbildung.